Entgelte

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Das Entgelt umfasst Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Pflegeleistungen sowie die Pflegeausbildungsumlage.  

Bei Bewohnern, bei denen ein besonders hoher Bedarf an Leistungen der Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V festgestellt wurde, können die Leistungen gegenüber der jeweiligen Krankenkasse bzw. des zuständigen Kostenträgers in Rechnung gestellt werden.

Für Bewohner, die zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI erhalten, vergütet die zuständige Pflegekasse diese Leistungen für die Dauer des Aufenthaltes in unserer Einrichtung.